Im nationalen Bereich sind Öffentliche Ausschreibungen, Teilnahmewettbewerbe und Interessenbekundungsverfahren bekannt zu machen. Pflichtorgan für Bekanntmachungen ist in Hessen die HAD. Die Inhalte der Bekanntmachung sind z. B. im Baubereich im § 12 VOB/A beschrieben.
Europaweit sind im Regelfall alle Verfahrensarten bekannt zu machen. Pflichtorgan für diese Bekanntmachungen ist die HAD und TED. Die Inhalte dieser Ausschreibungen sind den Enotices Formblättern der EU zu entnehmen.
Wie können Sie sich an solch einer Ausschreibung beteiligen?
Entweden Sie suchen selber in der HAD oder lassen sich dort registrieren. Gegen eine Gebühr von 100,- Euro pro Jahr bekommen Sie dann automatisch alle Ausschreibungen aus ihrem Tätigkeitsbereich hessenweit angezeigt.
Wie wird bei freihändigen Vergaben verfahren?
Nach unserer Erfahrung liegt der Anteil der zu vergebenen Leistungen ohne Bekanntmachung bei ca. 90%.
Da es sich bei diesen Verfahren um freihändige Vergaben bzw. um Direktvergaben handelt, wählt die zuständige Vergabestelle die jeweils aufzufordernden Bieter selbst aus. Grundlage ist die vorherige Eignungsprüfung.
Derzeit erarbeiten wir eine Möglichkeit, dass interessierte Unternehmen diese Eignungsprüfung im Vorfeld "durchlaufen" und bei den jeweiligen Vergabestellen hinterlegt werden, um bei passenden Vergaben direkt angesprochen werden zu können.