Ortsgericht & Schiedsamt
Ortsgericht
Die Aufgaben der Ortsgerichte sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt.
Diese sind:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen
Ortsgerichtsvorsteher:
Schiedsamt
Das Schiedsamt ist zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) und bei folgenden Strafdelikten:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung und
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Für diese sechs Delikte ist eine Schiedsamtsverhandlung vor dem Einreichen einer Privatklage obligatorisch vorgeschrieben.
Schiedspersonen:
(Die Stellvertreter/innen und Zuständigkeiten finden Sie auf der Detailseite der jeweiligen Person)
Dokumente
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Faltblatt - Das Ortsgericht (865 kB) |
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Faltblatt - Das Hessische Schiedsamt (873 kB) |
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Informationsblatt - Nachbarrecht (1 MB) |
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Informationsblatt - Streitschlichtung (761 kB) |