Natur- & Gewässerschutz
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 200/600/EG des Rates vom 23. Oktober 2000) ist als Rahmengesetz bindend für alle Mitgliedsstaaten. Ziel ist, den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern bzw. einen guten ökologischen Zustand zu erhalten und damit die Gewässer einschließlich ihrer Gewässerrandstreifen und Uferzonen als Lebensraum heimischer Tier- und Pflanzenarten zu erhalten oder zu entwickeln. Die Vorgaben der WRRL fanden 2002 Eingang in das Wassergesetz des Bundes und 2005 in das Hessische Wassergesetz sowie in die Verordnung zur Umsetzung der WRRL (VO-WRRL).
Der Ordnungsrahmen der WRRL umfasst insgesamt 26 Artikel nebst Anhängen. Hier sind die (Umwelt-) ziele, Maßnahmenprogramme, Bewirtschaftungsziele und u. a. auch die Einbindung der Öffentlichkeit definiert. Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans des Maßnahmenprogramms und die strategische Umweltprüfung können über folgenden Link eingesehen werden:
Bei der Bewirtschaftungsplanung werden Flüsse, Seen und das Grundwasser sowie die zwischen diesen Kategorien vorhandenen Wechselwirkungen betrachtet. Der Bewirtschaftungsplan setzt als grundsätzliches Ziel für alle Oberflächenwasserkörper den guten chemischen und ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial. Hierzu ist eine sorgfältige Analyse des vorhandenen Zustandes der Gewässer notwendig sowie eine Abschätzung und Begründung, in wieweit und in welchen Zeiträumen die geforderten Zustände durch ein geeignetes Maßnahmenprogramm erreicht werden können. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet grundlegende und ergänzende Maßnahmen, um die festgelegten Ziele gemäß WRRL zu erreichen. Parallel zur Erstellung des Maßnahmenprogrammes wurde eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Hierfür wurden die Umweltauswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen ermittelt, beschrieben und bewertet.