Gerne helfen wir, Abteilung Stadtentwicklung (Fachbereich Stadtentwicklung und Liegenschaftsmanagement der Stadtverwaltung Taunusstein), aber im Vorfeld Ihrer geplanten Baumaßnahme und informieren über erforderliche und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens.
Wir beraten Sie zu bauplanungsrechtlichen und gestalterischen Fragestellungen. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Anwendung städtischer Satzungen, z.B.: Stellplatzsatzung, Bausatzungen, Gestaltungssatzungen oder Sanierungssatzung. Im Rahmen des Gespräches informieren wir Sie, nach welchem Verfahren Ihr Vorhaben angezeigt bzw. genehmigt werden kann.
Die für Taunusstein zuständige Bauaufsicht bei der Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises erreichen Sie wie folgt:
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
- FD Bauaufsicht -
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Tel.: 06124 - 510 515
Fax: 06124 - 510560
E-Mail: Bauaufsicht@rheingau-taunus.de