Aus aktuellem Anlass weist die Gewerbemeldestelle deshalb darauf hin, dass bei einem Wechsel des Wohnortes innerhalb Taunussteins auch eine separate Adressänderung für die Betriebsstätte des Gewerbes notwendig wird.
Hiervon ausgenommen sind Gewerbebetriebe deren Betriebsstätte nicht unter derselben Adresse wie die Wohnanschrift laufen.
Umzug in eine andere Stadt
Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde, ist beim der hiesigen Gewerbemeldestelle eine Gewerbeabmeldung einzureichen und der Betrieb, sofern dieser weitergeführt werden soll, in der neuen Stadt oder Gemeinde wieder anzumelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für jede Gewerbemeldung sind immer zwingend ein Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument, sowie bei Personen die Ihren Wohnsitz außerhalb Taunussteins haben, eine aktuelle Meldebescheinigung mitzubringen.