Die digitale Übermittlung der Wasser-Zählerstände reduziert den Verwaltungsaufwand deutlich und hilft bei der schnellen Bearbeitung der Bescheide.
Mitteilungen, über Änderungen zum Grundstückseigentum, verspätete Zählerstandabgaben und allgemeine Adressänderungen, die der Stadtverwaltung Ende Dezember 2020 zugegangen sind, konnten nicht mehr in den Jahresbescheiden 2021 berücksichtigt werden. Diese werden in den nächsten Wochen verarbeitet und entsprechende Änderungsbescheide mit den aktualisierten Daten versendet.
Rückfragen ab besten via E-Mail
Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten zwei Wochen nach Versand der Bescheide zu vermehrter telefonischer Kontaktaufnahme mit dem Steueramt. Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, falls nicht direkt ein persönlicher Ansprechpartner telefonisch erreicht wird. Am besten funktioniert in dieser Zeit die Kontaktaufnahme per E-Mail an steueramt@taunusstein.de. In Hinblick auf die Corona-Pandemie sind persönliche Vorsprachen nur bei Notwendigkeit und – wie im Rathaus generell – nur mit Termin möglich.