Das Bürgerbüro der Stadt Taunusstein weist darauf hin, dass auch weiterhin trotz der Aussetzung der Wehrpflicht, regelmäßig Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung getätigt werden. Die übermittelten Adressen dienen zur Übersendung von Informationsmaterial.
Das Bürgerbüro wird am 31. März 2021 die Daten derjenigen Männer und Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit melden, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden.
Dieser Datenübermittlung kann widersprochen werden. Widersprüche können schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgerbüro Taunusstein eingereicht werden. Widersprüche können auch per E-Mail: buergerbuero@taunusstein.de erfolgen. Ein Widerspruchsformular kann auf der Homepage www.taunusstein.de heruntergeladen werden.
Die Widerspruchsfrist für Personen des Jahrgangs 2004 endet am 30. März 2021, da die Übermittlung der Personendaten am 31. März erfolgt.
Bei Fragen zum Widerspruch und der Datenübermittlung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros unter der Telefonnummer: 06128-241241 gerne zur Verfügung.
Taunusstein, den 29.09.2020
Der Magistrat
der Stadt Taunusstein
Sandro Zehner
Bürgermeister