- Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „EDEKA Entenkippel“ im Ortsteil Wehen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
- Bekanntmachung über die Auslegung des Vorentwurfes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Taunusstein hat in ihrer Sitzung am 02.07.2020 den Aufstellungsbeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. Planziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes Lebensmitteleinzelhandel (SOLEH) i.S. § 11 Abs. 3 BauNVO. Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Lebensmitteleinzelhandel ist ein Lebensmittel- und Getränkemarkt mit einem aus Nahrungs- und Genussmitteln bestehenden Hauptsortiment einschließlich Backshop zulässig.
Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Seelbacher Weg, im Westen durch den Schwarzbach und im Osten durch den Aussiedlerhof „Hof am Weiher“ begrenzt. Die maximale Nord- Süd Ausdehnung beträgt rund 140 m.
Der Planbereich umfasst im Bebauungsplan-Vorentwurf, einschließlich der Ausgleichsflächen, folgende Grundstücke und ist auch der Übersichtskarte zu entnehmen:
Gemarkung Wehen
Flur 1
Flurstücke: 268/1, 268/2 tlw., 266 tlw., 267 tlw.
Flur 10
Flurstücke: 138 tlw.,153, 154, 155, 156, 126 tlw.
Gemarkung Bleidenstadt
Flur 7
Flurstücke: 46 tlw.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, die zugehörige Begründung, das Artenschutzgutachten, das Schallschutzgutachten und das Verkehrsgutachten liegen in der Zeit von
Montag, den 20.07.2020 bis einschließlich Donnerstag, den 20.08.2020
im Rathaus der Stadt Taunusstein, Aarstraße 150, Abteilung Stadtentwicklung, 1. Obergeschoss, Raum 105a (Raum für öffentliche Auslegungen) während folgender Dienststunden
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Im Rathaus der Stadt Taunusstein ist es Besuchern auf Grund der Coronakrise zurzeit nicht gestattet, sich selbstständig und frei zu bewegen. Interessierte Bürger werden daher gebeten, sich im Haupteingangsbereich des Rathauses anzumelden. Eine Terminvereinbarung innerhalb der oben aufgeführten Uhrzeiten ist nicht notwendig. Sie werden von hieraus von Mitarbeitern des Rathauses zu dem Raum für die öffentliche Auslegung begleitet und nach Ihrer Einsichtnahme wieder zum Ausgang zurück begleitet. Im gesamten Rathaus besteht die Maskenpflicht. Alle Besucher des Rathauses müssen Ihre Kontaktdaten in einen Besucherbogen aufnehmen lassen.
Der Text der öffentlichen Bekanntmachung, und der Entwurf des Bebauungsplans mit den o.g. Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Taunusstein (www.taunusstein.de/bebauungsplaene) einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs.6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplanes sowie des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Taunusstein, den 08.07.2020
DER MAGISTRAT
DER STADT TAUNUSSTEIN
Peter Lachmuth
Erster Stadtrat
Räumlicher Geltungsbereich Übersichtskarte:
Der vorstehende Übersichtsplan dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Er hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Plangebietes.