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I. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaus-haltssatzung der Stadt Taunusstein
für das Haushaltsjahr 20201. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. I S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2020 folgende Nachtrags-haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
EURvermindert um
EURund damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschließlich der
Nachträgegegenüber bisher EUR
auf nunmehr EUR festgesetzt
a)
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
die Erträge
0
0
66.473.096
66.473.096
die Aufwendungen
0
0
65.653.262
65.653.262
der Saldo
0
0
819.834
819.834
im außerordentlichen Ergebnis
die Erträge
0
0
3.500.000
3.500.000
die Aufwendungen
0
0
0
0
der Saldo
0
0
3.500.000
3.500.000
b)
im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
0
0
3.350.497
3.350.497
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen
0
0
11.267.959
11.267.959
die Auszahlungen
2.500.000
2.500.000
13.622.877
13.622.877
der Saldo
0
0
-2.354.918
-2.354.918
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen
0
0
2.354.918
2.354.918
die Auszahlungen
0
0
3.144.768
3.144.768
der Saldo
0
0
-789.850
-789.850
§ 2
Der bisherige Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im jeweiligen Haushaltsjahr zur rechtzeiti-gen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert.
§ 5
Die bisherigen Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 7
Die Budgetrichtlinien werden nicht geändert.Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Taunusstein, den 24.09.2020 Der Magistrat der Stadt Taunusstein
gez.
Sandro Zehner
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der NachtragshaushaltssatzungDie vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
I. Genehmigung
Aktenzeichen: III.5.72-901-10/15
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit den §§ 98 Abs. 4, 97 Abs. 4 S. 2 HGO1. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den Gesamtbetrag der vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
18.331.000,-- EUR
(i.W.: „achtzehn Millionen dreihunderteinunddreißigtausend Euro“)
(§ 3 der Nachtragssatzung), der gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag nicht geändert wurde,
2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite in Höhe von
2.354.918,-- EUR
(i.W.: „zwei Millionen dreihundertvierundfünfzigtausend neunhundertachtzehn Euro“)
(§ 2 der Nachtragssatzung), der gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag nicht geändert
wurde,
3. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditäts-kredite in Höhe von
6.000.000,-- EUR
(i.W.: „sechs Millionen Euro“)
(§ 4 der Nachtragssatzung), der gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht geändert
wurde.Im Auftrag
gez.
(K r e b s)
Der Nachtragshaushaltsplan der Stadt Taunusstein für das Haushaltsjahr 2020 liegt zur Einsicht-nahme vom 26.10.2020 bis einschließlich 03.11.2020 im Rathaus, Taunusstein-Hahn, Aarstr. 150, II. Stock, Zimmer 225 (Finanzmanagement) während der Sprechstunden (montags bis frei-tags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem mittwochs von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur je-dermanns Einsicht öffentlich aus.
Taunusstein, den 23.10.2020
Der Magistrat der Stadt Taunusstein
Sandro Zehner
Bürgermeister