Herr Bernd Schauss, wohnhaft Aarstr. 135, 65232 Taunusstein ist mit Ablauf des 08.10.2021 als Vertreter der Freien Demokratischen Partei (FDP) aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Taunusstein durch Verzicht ausgeschieden. Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Frau Christine Gödel, Panoramastr. 27, 65232 Taunusstein als Ersatzperson der Freien Demokratischen Partei (FDP) in die Stadtverordnetenversammlung einrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Taunusstein binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin Nicole Lustermann, Magistrat der Stadt Taunusstein, Aarstraße 150, 65232 Taunusstein einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Taunusstein, den 08.10.2021
Lustermann
Gemeindewahlleiterin
der Stadt Taunusstein