Gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02.07.2020 den vom Rechnungsprüfungsamt (Abteilung Revision und Controlling) geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Stadt Taunusstein beschlossen und dem Magistrat die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Taunusstein mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom
20.07.2020 bis einschließlich 29.07.2020
im Rathaus in Taunusstein-Hahn, Aarstraße 150, 2. Stock, Raum 225 während der allgemeinen Dienststunden aus.
Außerdem ist der Jahresabschluss 2017 auf der Internetseite der Stadt Taunusstein unter www.taunusstein.de/haushalt-finanzen einzusehen.
Taunusstein, 13.07.2020
Der Magistrat der Stadt Taunusstein
Sandro Zehner
Bürgermeister