Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Taunusstein hat in ihrer Sitzung am 24.09.2020 beschlossen, für den Bereich „Auf dem Hof" im Stadtteil Wehen einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit dem Bebauungsplan wird das allgemeine Planziel der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Sinne § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) angestrebt.
Das Gebiet grenzt im Südwesten an das Baugebiet „Oberhalb Freiäcker“ und im Nordwesten an die Bebauung der Baumgartenstraße. Diese nordwestliche Gebietsabgrenzung endet auf der Höhe der Breslauer Straße. Sie verläuft von hier mit einem Versprung in südöstlicher Richtung entlang der vorhandenen Ackerflächen. Der südöstliche Rand des Geltungsbereiches grenzt an den Taunussteiner Stadtwald.
Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen:
Gemarkung Wehen
Flur 3
Flurstück: 123 tlw. (Wegeparzelle)
Flur 5
Flurstücke: 63/1, 64, 65, 66/1, 66/2, 66/3, 76/3 tlw., 79/1, 79/2, 79/3, 80/1, 80/2, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87/1, 87/2, 87/3, 89, 90, 91, 92, 623 tlw.
(Stand: Oktober 2020)
Der Text der öffentlichen Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt Taunusstein (www.taunusstein.de/oeffentliche-bekanntmachungen) einzusehen.
Taunusstein, den 02. Oktober 2020
DER MAGISTRAT
DER STADT TAUNUSSTEIN
Sandro Zehner
Bürgermeister
B-Plan Wehen „Auf dem Hof“:
Der vorstehende Übersichtsplan dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung. Er hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Plangebietes.