Kinderfreundliche Kommune Taunusstein
Kinderfreundliche Kommune – was bedeutet das Programm?
Sandro Zehner spricht über das Projekt:
2015 hat die Stadt Taunusstein nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine Vereinbarung mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V unterzeichnet. Mit der Vereinbarung bekennt sich Taunusstein zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene.
Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft – aber vor allen Dingen: Kinder machen unheimlich viel Freude! Deshalb setzen wir alles daran, dass sich nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder und Jugendlichen hier bei uns wohlfühlen. Von Beginn an. Denn die mündigen Kinder von heute sind die mündigen und verantwortungsvollen Bürger von morgen. Eine Kinderfreundliche Kommune orientiert sich daher auch an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen.
Wir wollen in Taunusstein, dass sich die Themen der UN- Kinderrechtskonvention auch im täglichen Handeln von Politik und Verwaltung widerspiegeln. Das Kindeswohl umfasst sowohl die gesundheitlichen Bedingungen, den Schutz vor Gewalt, sichere Räume, Bewegungs-, Spiel-, und Freizeitmöglichkeiten und damit alle Lebensbedingungen junger Menschen. Wir möchten als Stadt die Vertretung und Durchsetzung von Kinderinteressen garantieren und umsetzen. Wir wissen, dass sich Kinder und Jugendliche beteiligen wollen und arbeiten deshalb an neuen Wegen und Konzepten, die Beteiligung und Verfahren niedrigschwellig und Projektbezogen in allen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen ermöglichen.
Durch das Verfahren und den Prozess Kinderfreundliche Kommune arbeiten Verwaltung, Politik, Institutionen, Fachkräfte und Kinder und Jugendliche gemeinsam an nachhaltigen Veränderungen für unsere Stadt.
Machen wir uns gemeinsam auf den Weg die Kinderrechte in Taunusstein zu verankern, denn dort wo Kinderfreundlichkeit ein Fundament für das Zusammenleben bildet wird die Lebensqualität für alle Generationen verbessert und das nachhaltig.
Allgemeine Infos:
Der Auftrag des Programms ist die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Das Ziel ist, Kommunen bundesweit zu unterstützen, ihre kommunalen Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der Kinderrechte zu verbessern und die UN-Kinderrechtskonvention bekannter zu machen.
Das Vorhaben erfolgt auf der Grundlage internationaler Standards von UNICEF. Kommunen, welche das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ erhalten möchten, durchlaufen ein festgelegtes, aber gleichermaßen individuell an sie angepasstes vierjähriges Programm und müssen darin auf diese Standards hinarbeiten.
Unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen entwickeln die Kommunen einen Aktionsplan mit verbindlichen Maßnahmen, für den sie das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ erhalten.
Viele Städte und Gemeinden haben sich schon auf den Weg gemacht. Sie haben erkannt, dass die Einbeziehung junger Menschen in die Gemeindeentwicklung Schlüsselfaktor für eine kinderfreundliche Entwicklung und damit ein attraktiver Standortfaktor geworden ist.
In Hessen beteiligen sich außer Taunusstein noch die Gemeinde Oestrich Winkel und die Stadt Eltville.
International
Die Child Friendly Cities Initiative von UNICEF
Das Dach unseres Vorhabens „Kinderfreundliche Kommunen“ in Deutschland, bildet die internationale Child Friendly Cities Initiative (CFCI) von UNICEF. Sie wurde aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Deklaration der UN-Weltsiedlungskonferenz (1996, Habitat II) heraus entwickelt. Seit 1996 setzt sie sich international dafür ein, Kommunen kinderfreundlicher zu gestalten.
Der Verein Kinderfreundliche Kommunen wird getragen vom Deutschen Komitee für UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V.
Der Verein wurde im Februar 2012 gegründet. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, die Umsetzung der Kinderrechte in deutschen Städten und Gemeinden zu fördern. Doch auf welcher Grundlage geschieht das?
Es wird sich an der UN-Kinderrechtskonvention orientiert. Sie bildet die Grundlage für die tägliche Arbeit. Damit die Konvention wirksam umgesetzt wird, setzt der Verein dort an, wo der Einfluss auf das Leben der Kinder und Jugendlichen am größten ist: auf kommunaler Ebene. Seit 2012 begleitet der Verein Kommunen bundesweit in unserem Programm für mehr Kinderfreundlichkeit.
UN Kinderrechtskonvention
Die Bezeichnung Kinderrechtskonvention ist eine Abkürzung für das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC) und ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder.
Kinderrechte sind Menschenrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen.
Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Bis auf einen einzigen Staat — die USA — haben alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention ratifiziert.