Frauen
Hilfe bei häuslicher Gewalt
Im Rahmen der Aktion „Stärker als Gewalt“ gibt es zu Zeiten der Corona Krise ergänzende Informationen aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Aufgaben der Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten ergeben sich im Wesentlichen aus dem Hessischen Gleichstellungsgesetz und der Hessischen Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung wie zum Beispiel:
- Beteiligung, Entwicklung und Fortschreibung des Frauenförderplanes für die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung
- Durchführung von Maßnahmen der Förderung im Bereich der Vergabe von Ausbildungsplätzen
- Ausschreibungen
- Bewerbungsgespräche
- Auswahlentscheidungen
- Personalentwicklung
- Gremien
- Arbeitsbedingungen, Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen
- Informationen der Beschäftigten über maßgebliche gesetzliche Vorschriften, Gerichtsentscheidungen u.a. zu Fragen der Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Zusammenarbeit mit Frauengruppen, -verbänden und -initiativen
- Vermittlerin zu offiziellen Stellen (wie z.B. Berufsberatung, Rentenberatung) sowie Ansprechpartnerin für persönliche Anliegen
Mit dem Ziel, auf die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst sowie auf die Beteiligungen von Unterrepräsentanz von Frauen hinzuwirken.
Das Bundesfamilienministerium startet die Initiative „Stärker als Gewalt“. Erstmals wird gemeinsam mit vielen Partnerinnen und Partnern über Formen von Gewalt und Hilfsangebote in Deutschland informiert.
„Die Initiative „Stärker als Gewalt“ stärkt Menschen, damit sie Gewalt verhindern und beenden können. Sie bündelt Angebote und Informationen, die dabei helfen, Gewaltformen besser zu erkennen, Betroffene zu unterstützen und Auswege aus der Gewalt zu finden. Die Initiative will sowohl Frauen als auch Männer ansprechen, die von Gewalt betroffen sind, aber auch das Umfeld, sowie Täter oder Täterinnen. Sie fördert ein gesellschaftliches Klima, in dem Gewalt an Frauen verurteilt wird.“ Zitat aus Anschreiben des Bundesfamilienministeriums vom 21.11.2019