Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Reisepass, vorläufiger
Ansprechpartner/in
Bürgerservice | |
Rathaus Aarstraße 150 65232 Taunusstein (Stadtteil Hahn) Telefon: 06128 241-241 E-Mail: buergerbuero@taunusstein.de |
Allgemeine Informationen
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden 26,00 Euro an Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Dienstleistung
- Reisepass beantragen
- Reisepass, vorläufiger
- Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft
- Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
- Reisepass: Verlustanzeige
- Reisepass: Kind mit eintragen
- Kinderreisepass Ausstellung
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis: Status der Beantragung - Auskunft
- Reiseausweis (Passersatz für deutsche Staatsangehörige) beantragen
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Rathaus, Aarstraße 150, 65232 Taunusstein (Stadtteil Hahn)