Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Reisepass: Verlustanzeige
Ansprechpartner/in
Bürgerservice | |
Rathaus Aarstraße 150 65232 Taunusstein (Stadtteil Hahn) Telefon: 06128 241-241 E-Mail: buergerbuero@taunusstein.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) - Vorläufiger Reisepass
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Rathaus, Aarstraße 150, 65232 Taunusstein (Stadtteil Hahn)