Neuer ePass 3.0
Das Bundesministerium des Innern hat letztes Jahr zum 01.03.2017 einen neuen Reisepass für deutsche Bürgerinnen und Bürger eingeführt.
Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale bleiben auf bekannt hohem Niveau und werden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt.
Im elektronischen Speichermedium sind neben den personenbezogenen Informationen zwei biometrische Merkmale des Passinhabers (Passbild und Fingerabdrücke) gespeichert.
Des Weiteren wird (neu) neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens (auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger) die Personalisierungskarte, welche bislang in etwa dem "alten Personalausweis" entsprach, durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt.
Zusammen mit dem neuen deutschen EU-Reisepass werden auch neue amtliche Pässe (Dienstpass und Diplomatenpass) sowie neue ausländerrechtliche Dokumente (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) eingeführt.