Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Personalausweis, vorläufiger
Ansprechpartner/in
Bürgerservice | |
Rathaus Aarstraße 150 65232 Taunusstein (Stadtteil Hahn) Telefon: 06128 241-241 E-Mail: buergerbuero@taunusstein.de |
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
EUR 10,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)
Rechtsgrundlage
Dienstleistung
- Kinderreisepass Ausstellung
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis, vorläufiger
- Personalausweis: Status der Beantragung - Auskunft
- Reiseausweis (Passersatz für deutsche Staatsangehörige) beantragen
- Reisepass beantragen
- Reisepass, vorläufiger
- Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
- Reisepass: Kind mit eintragen
- Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft
- Reisepass: Verlustanzeige
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Rathaus, Aarstraße 150, 65232 Taunusstein (Stadtteil Hahn)