Der Personalausweis kann für jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Alter, beantragt werden.
Ausgestellte Personalausweise gelten bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort und können uneingeschränkt genutzt werden. Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht zur Ungültigkeit von Ausweisen ohne EU-Logo.