Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Gebutrtsortes angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge sind verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)