Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein.
Um einen Fischereischein beantragen zu können, müssen Sie das vierzehnte Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben. Die Fischereiprüfung gilt für unbeschränkte Zeit.
Fischereischeine werden im Bürgerbüro der Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt.