Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Inhaltsbereich
Bauaktenarchiv
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Bauakteneinsicht kann nur nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.
Einsichtnahmezeiten (Raum 121, 1. Stock)
Mittwoch | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr | |
Donnerstag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |