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Beschlussvorlage - DRS. 20/259Bebauungsplan "Am Breithardter Weg", Stadtteil Orlen hier: Aufstellungsbeschluss
öffentlich
(Vorlage freigegeben)
Beschlussvorlage
Fachbereich 2; Stadtentwicklung 2.1
Detlef Sperrer
2.1.01.61.26
Beratungsfolge
Der Bereich wird begrenzt von der Straße „Breithardter Weg“ im Norden und im Westen, im Süden von einem Weg entlang des Friedhofs und im Osten von der Straße „Mittelgasse“.
Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke:
Flur 3, Flurstücke 16/22 (teilw.); 16/24; 16/25; 14/2 (teilw.); 14/3 (teilw.); 7/5 (teilw.); Größe von 6.971 qm (Übersichtsplan Anlage 1).
Mit dem Bebauungsplan wird folgendes allgemeines Planungsziel angestrebt:
Allgemeines Wohngebiet.
Der städtische Bauhof soll verlegt werden. Damit kann auf dem Areal Wohnbebauung realisiert werden. Hierfür ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich, weil der rechtskräftige Bebauungsplan „Auf dem Knittelberg“ für das Gebiet ein Mischgebiet festsetzt, wobei das Bauhofareal den Mischgebietsanteil darstellt.
Der vorgeschlagene Geltungsbereich für den B-Plan ‚Am Breithardter Weg‘ beinhaltet
Mit Einbeziehung der Verkehrsflächen soll die künftige Erschließung des Grundstückes sichergestellt werden.
Das Grundstück des Bauhofs soll einem Investor zur Entwicklung angeboten (gegen Höchstgebot mit Vorlage einer Investoren-Architektenplanung) und im Anschluss mittels vorhabenbezogenen Angebots-B-Plan entwickelt werden. Der restliche Geltungsbereich des alten B-Plans "Auf dem Knittelberg" bleibt vorläufig unberührt.
Der Investor soll die von der Stadt Taunusstein beauftragte Bauleitplanung, die notwendigen fachlichen Gutachten, die Erschließung und die Bebauung auf eigene Kosten realisieren. Der Grundstücksverkauf in Verbindung mit einem städtebaulichen Eckpunktepapier wird in einer gesonderten Vorlage behandelt.
Anlagen
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