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Beschlussvorlage - DRS. 21/256Klimaanpassungskonzept 2021
öffentlich
(Vorlage freigegeben)
Beschlussvorlage
Fachbereich 2; Stadtentwicklung 2.1
Anja Winkelhaus
2.1.05.61.15
Beratungsfolge
(1) Durch die Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung eines Klimaanpassungskonzeptes werden Leitlinien und Maßnahmen erarbeitet, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen. (2) Maßnahmen zur Klimaanpassung werden als fachliche und informelle Planungsgrundlage in alle städtischen Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse eingebunden. (3) Durch die Beteiligung aller betroffener Handelnder und der Bevölkerung werden diese für das Thema sensibilisiert und bei wichtigen Entscheidungs- und Entwicklungsschritten einbezogen. Maßnahmen, die sich gezielt an die Bevölkerung wenden (z. B. Hilfe zur Selbsthilfe bei Starkregenereignissen) werden prioritär umgesetzt.
Starkregenereignisse, Gewitter, Stürme, Hitzewellen und die daraus resultierende Trockenheit sowie Überflutungen machen zunehmend deutlich, dass mit dem Klimawandel Veränderungen in den Wetterphänomenen einhergehen, die Herausforderungen für alle Lebensbereiche in Taunusstein mit sich bringen.
Das Klimaanpassungskonzept steht daher im Kontext der Bemühungen der Stadt Taunusstein, eine nachhaltige und klimaresiliente Entwicklung anzustoßen. Damit steht das Klimaanpassungskonzept neben dem Energie- und Klimaschutzkonzept 2050, dem Wasserkonzept der Stadtwerke und dem neuen (Bürger-)Waldkonzept und komplementiert damit die Anstrengungen der Stadt Taunusstein, im Bereich der Klimaanpassung einen Beitrag zur Sicherung der Lebensgrundlage in Taunusstein in Zeiten sich ändernden Klimas zu leisten. Mit einem Leitbild, Zielen und Maßnahmenvorschlägen entwickelt das Klimaanpassungskonzept (Anlage 1) einen ersten Handlungsleitfaden für ein umfangreiches Themenspektrum, der mit der Beschreibung von Meilensteinen abgeschlossen wird. Anlagen
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