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Beschlussvorlage - DRS. 21/234Vereinbarung über einen Zuschuss für den Folk-Club Taunusstein ab 2022
öffentlich
(Vorlage freigegeben)
Beschlussvorlage
Fachbereich 1; Kultur, Sport und Vereinsförderung 1.3
Michaela Krieger
Fachbereich 3; Verwaltungsmanagement 3.1
1.3.01.41.33
Beratungsfolge
Der Folk-Club Taunusstein organisiert seit 1981 alljährlich Konzerte und Festivals mit internationalen und regionalen Folkbands. Er ist ein fester Bestandteil in der kulturellen Landschaft der Stadt Taunusstein. Das Angebot und das Engagement tragen zur Aufwertung der Kulturvielfalt in Taunusstein bei. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel im Haushalt, sowie unter Berücksichtigung der weiteren antragstellenden Vereine und Vereinigungen, erhielt der Folk Club in den vergangenen Jahren für denselben Verwendungszweck, u.a. Zuschüsse. Der grundsätzliche Anspruch auf diese Zuschüsse, leitet sich aus den Richtlinien zur Förderung der Vereine und Vereinigungen in Taunusstein ab. Demnach werden u.a. Veranstaltungen, die der Förderung des kulturellen Charakters dienen, gefördert. Die gewährten Zuschüsse decken die Gesamtaufwendungen des Folk-Clubs zu ca. einem Drittel. Hiervon ausgenommen ist das Jahr 2020, da durch das Corona-Virus die Veranstaltungen nicht wie im gewohnten Umfang stattfinden konnten.
Jahr Zuschuss Gesamtaufwand Folk-Club 2017 10.000 Euro 35.463 Euro 2018 8.000 Euro 30.853 Euro 2019 8.000 Euro 27.212 Euro 2020 7.000 Euro 14.492 Euro
Je Jahr werden ca. 12 Veranstaltungen, welche durch die Zuschüsse mitfinanziert werden, organisiert. Das Delta zwischen Zuschuss und Gesamtaufwand wird von dem Folk-Club selbst getragen. Durch eine Festschreibung des Zuschusses erhält der Folk-Club eine besser Planungssicherheit bei der Durchführung von Veranstaltungen und einen frühzeitigen Überblick den Anteil der Eigenfinanzierung. Aufgrund steigender Antragszahlen und unter Berücksichtigung der Zuschussgewährung der letzten 3 Jahre, ist eine Festschreibung auf 8.000 € je Jahr, empfehlenswert. Bisher wurden die Zuschüsse an den Folk-Club über die Buchungsstelle 1.08.2.03.712700 - Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen, ausgezahlt. Da es sich bei den Veranstaltungen um ein kulturelles Angebot handelt, ist mit Abschluss der Vereinbarung, der Zuschussbetrag ab dem Jahr 2022 über die Buchungsstelle 1.04.3.01.712800 - Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche, in dem Produkt 1.04.3.01 Kulturelle Aktionen und Veranstaltungen, abzubilden.
Betrifft das Haushaltsjahr 2022 (8.000 €) und die Folgejahre 2023-2026 (32.000 €). Die Haushaltsgenehmigungen liegen noch nicht vor. Auf der Buchungsstelle 1.04.3.01.712800 - Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche, sind die Mittel über die Änderungsliste aufzunehmen.
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