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Beschlussvorlage - DRS. 13/036-02Entsendung von Fraktionsvertretern in den Aufsichtsrat der StaTa GmbH und Bestimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden
öffentlich
(Vorlage freigegeben)
Beschlussvorlage
Fachbereich 3; Verwaltungsmanagement 3.1
Ute Katit
3.3.01.20.44.00.02
Beratungsfolge
1. Die nachfolgend aufgeführten Fraktionsvertreter werden durch die Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat der StaTa GmbH entsandt:
2. Den Aufsichtsratsvorsitz soll übernehmen:
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3. Die Vorlage wird über den Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen, Wirtschaft und Digitales an die Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung überwiesen.
4. Der Aufsichtsrat sowie die Gesellschafterversammlung der StaTa erhalten die Vorlage zur Kenntnis.
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Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrags der „StaTa GmbH Stadtmarketing & Standortentwicklung Taunusstein" hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat. Dieser besteht aus mindestens zehn stimmberechtigten Mitgliedern, welche jeweils zur Hälfte von den in der Taunussteiner Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen nach Maßgabe des Absatz 2 sowie aus dem Kreis der Wirtschaft nach Maßgabe der Absätze 3 und 4 entsandt werden.
Gemäß Abs. 2 hat jede in der Taunussteiner Stadtverordnetenversammlung vertretenen Frak
Gemäß § 11 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags der „StaTa GmbH Stadtmarketing & Standortent
Die Namen der Vertretungen der Wirtschaftsverbände liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle vor, die Information darüber erfolgt dann noch entsprechend. ![]() |