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Beschlussvorlage - DRS. 21/152Zusammensetzung der Integrations-Kommission
öffentlich
(Vorlage freigegeben)
Beschlussvorlage
Fachbereich 3; Verwaltungsmanagement 3.1
Simone Momm
3.1.01.1.30.10
Beratungsfolge
1. Die 5 Integrations-Kommissions-Mitglieder setzen sich wie folgt zusammen:
___________ Mitglieder aus dem Magistrat und ___________ Mitglieder aus der Stadtverordnetenversammlung.
2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, ihre Vertreter zu wählen.
3. Die Vorlage wird an die Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung überwiesen. Gemäß § 6 der Hauptsatzung ist eine Integrations-Kommission bestehend aus 12 Mitgliedern zu bilden, von denen der Bürgermeister als Vorsitzender gesetzlich gesetzt ist und mindestens 6 Mitglieder sachkundige Einwohner sind (§ 89 HGO). Mit der Vorlage DRS. 21/131 werden 6 Kandidaten aus dem Kreis der sachkundigen Einwohner der Stadtverordnetenversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Somit sind noch weitere 5 Mitgliedersitze zu besetzen. Da es sich bei der Integrations-Kommission um eine Magistratskommission handelt (gem. § 72 HGO) hat der Magistrat die Entscheidungsgewalt darüber, mit wieviel Sitzen er aus seinen Reihen und aus der Stadtverordnetenversammlung die noch zu besetzenden 5 Sitze besetzen möchte. Der Magistrat wählt dann seine Vertreter und die Stadtverordnetenversammlung wählt ihre Vertreter gemäß beschlossener Anzahl durch den Magistrat.
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