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Beschlussvorlage Stadtwerke - DRS. 21/100Wasser- und Abwasserveranlagung; Trennung Bescheide Stadtwerke
öffentlich
(Vorlage freigegeben)
Beschlussvorlage Stadtwerke
Stadtwerke Taunusstein; Betriebsleitung
Sabine Barteldt
Fachbereich 3; Finanzmanagement 3.3; Fachbereich 3; Revision und Controlling 3.4; Fachbereich 3; Fachbereichsleitung - Verwaltungssteuerung; Fachbereich 3; Personal- und Organisationsentwicklung 3.2
1.11.1.01/66.37
Beratungsfolge
Die seit vielen Jahren gelebte Praxis, dass die Wasser- und Abwassergebühren zusammen mit der Grundsteuer auf einem gemeinsamen Bescheid erhoben werden, soll zum 01.01.2022 geändert werden.
Gründe hierfür sind u.a.:
Die Trennung wird bereits seit Jahren angestrebt, doch waren der Aufwand und die Kosten hierfür zu hoch.
Durch die nunmehr zum 01.01.2022 vorgesehene Einführung einer neuen Finanzsoftware (DRS. 21/058) bietet sich jetzt die Chance, mit erheblich geringerem Aufwand und Kosten, diese Trennung vorzunehmen. In der beigefügten Matrix wurden die beiden Optionen,
näher betrachtet und bewertet.
Die Bewertung bedeutet: neutral = o, positiv = +, negativ = -
Das Ergebnis zeigt, dass die zweite Option, die Bearbeitung und Veranlagung bei den Stadtwerken, die bessere Variante ist und auch eine erhebliche Kostenersparnis bringen würde.
Die sich aus den vorliegenden Arbeitsplatzbeschreibungen ergebenden Tätigkeiten und Anteile bilden den Bedarf für eine Vollzeitstelle ab, die dementsprechend in der Stellenübersicht 2022 einzustellen ist. Die Bewertung erfolgt analog der Stellen im Bereich des Steueramtes mit EG 8.
Die sich daraus ergebenden Personal- und Arbeitsplatzkosten von rund 65.000 Euro jährlich führen durch die Einsparungen bei den Kostenerstattungen von rund 120.000 Euro, zu einer Reduzierung der Belastung für die Gebührenzahler, von rund 55.000 Euro.
Anlagen
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