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Beschlussvorlage - DRS. 21/074Radweg Niederlibbach Orlen / Anschluss OT Oberlibbach, Niederlibbach und Hambach an die KA obere Aar.
öffentlich
(Vorlage freigegeben)
Beschlussvorlage
Fachbereich 2; Infrastrukturmanagement 2.3
Alper Taskesen
Fachbereich 3; Finanzmanagement 3.3; Fachbereich 3; Revision und Controlling 3.4; Abwasserverband; Stadtwerke Taunusstein; Technische Betriebsleitung; Stadtwerke Taunusstein
2.3.01/8009
Beratungsfolge
Für den Anschluss der Kläranlage Niederlibbach an die Kläranlage Bleidenstadt wurde von dem Abwasserverband Libbach Fördermittel beantragt und am 28.12.2020 wurde der Zuwendungsbescheid erteilt mit der Auflage eines Baubeginns/Auftragsvergabe innerhalb von vier Monaten. Da dies zeitlich nicht erfüllbar ist, wurde bereits eine Verschiebung des Baubeginns beantragt.
Die derzeitige Teichkläranlage „Niederlibbach“ liegt südwestlich der Ortslage Niederlibbach am Aubach mit einer Zufahrt von der L3274. Zukünftig soll die Teichkläranlage stillgelegt und das Abwasser vom Gelände der Teichkläranlage nach Taunusstein-Orlen gepumpt werden. Dazu müssen innerhalb der Kläranlage verschiedene Bauwerke errichtet und eine Abwasserdruckleitung vom Kläranlagengelände nach Orlen verlegt werden. Die Verlegung der Abwasserdruckleitung ist in dem Wirtschaftsweg zwischen Niederlibbach und Orlen vorgesehen, geplant war eine Wiederherstellung des Weges wie im Bestand.
Im VEP, Karte 3a: Radverkehr (Nord), „Zielnetz 2030 und Maßnahmen“, ist dieser Weg als Teil der Taunussteiner Runde ausgewiesen. Als Direktroute zwischen den Ortsteilen weist der VEP die Strecke auf bestehenden Wegen durch den Stadtteil Hambach und kurz vor Niederlibbach entlang der Landesstraße aus. Dieser Streckenverlauf hat sehr steile Teilbereiche in Hambach und die Führung auf der Landesstraße kurz vor Niederlibbach ist als Netzlücke benannt, die für Nutzung durch Familien derzeit nicht geeignet ist.
Um eine sichere und familientaugliche Anbindung ohne zu steile Teilbereiche von Niederlibbach an das Radverkehrsnetz zu erlangen, soll im Zuge der Abwasserdruckleitung der bestehende Weg zwischen Niederlibbach und Orlen als Radweg ausgebaut werden. Die Anbindung von Hambach an das Radverkehrsnetz Taunusstein ist über Orlen gegeben, eine Anbindung an den neuen Radweg Niederlibbach – Orlen ist im VEP als Netzlücke ausgewiesen, ist jedoch bereits heute für geländetaugliche Fahrräder über die bestehenden Wiesenwege nutzbar.
Durch eine gemeinsame Baumaßnahme, Verlegung einer neuen Abwasserdruckleitung Orlen – Niederlibbach und Erstellung eines Radweges, werden Planungs- und Baukosten durch Synergieeffekte minimiert. Eine gemeinsame Ausschreibung mit dem AVL ist deutlich günstiger, da Vorleistungen bereits abgedeckt werden. Informationsverluste werden durch das gleiche Ingenieurbüro minimiert, zusätzliche Schnittstellen entfallen, die Organisation ist deutlich einfacher und die Bauleistungen können in einem Zuge fertiggestellt werden, d.h. Mehrkosten durch erneute Aufgrabungen entstehen erst gar nicht.
Die Länge der Ausbaustrecke beträgt rd. 2,9 km, davon verlaufen rd. 2 km auf der Gemarkung Hünstetten. Die Gemeinde Hünstetten hat dem Ausbau des Radweges auf der Gemarkung Hünstetten am 09.02.2021 zugestimmt. Eine Vereinbarung über die Instandhaltung dieses Freizeit-Radweges ist in Vorbereitung. Danach übernimmt die Stadt Taunusstein die Baukosten für den Ausbau des Freizeitradweges und die Gemeinde Hünstetten die Folgekosten nach der Fertigstellung im Dez. 2021 im Rahmen der Wegeinstandhaltung.
Der Ausbau des Radweges ist mit einer sandgeschlämmten Decke geplant. Ein Ausbau mit Asphalt ist nicht vorgesehen, da dies mit den Verkehrszahlen nicht begründbar ist und zudem die Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu minimieren sind.
Der Baubeginn mit der Vergabe ist für Anfang Juli vorgesehen, das Bauende Ende Dezember.
Eine Förderung des Radweges wurde mit der Förderstelle abgeklärt. Eine Förderung dieser Maßnahme ist leider nicht möglich, da gemäß der Förderstelle nicht ausreichend sichergestellt ist, dass die Ausführung als wassergebundene Decke der Belastung innerhalb der Zweckbindungsfrist standhält. Eine Förderung mit einer Asphaltbauweise wäre wegen den geringen Verkehrszahlen ebenfalls nicht möglich.
Die Kostenberechnung für den Ausbau des Radweges endet bei rd. 528.000 €. Diese Summe ist aus Mitteln der Übertragung 2020 und den Haushaltsmittel 2021 unter der Maßnahme 8009 „Radweg Niederlibbach-Orlen“ gebunden, die Maßnahme ist über den Deckungskreis gesichert.
Anlagen
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