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Beschlussvorlage - DRS. 03/248-04Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Ortskern Wehen" hier:
öffentlich
(Vorlage freigegeben)
Beschlussvorlage
Fachbereich 2; Stadtentwicklung 2.1
Detlef Sperrer
2.1.04.61.50
Beratungsfolge
Im Rahmen der städtebaulichen Sanierung im Ortskern Wehen gewährte die Stadt auf Grundlage der Richtlinien des Landes zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Sanierungszuschüsse und erstattete gemäß Ziffer 4. die unrentierlichen Kosten von sanierungsbedingten Ordnungsmaßnahmen, deren Durchführung von privaten Dritten übernommen wurde.
Aufgrund der Abrufung sämtlicher bewilligter Bundes- und Landesmittel für die Städtebauförderung stehen der Ortskernsanierung Wehen keine diesbezüglichen Mittel mehr für Maßnahmen zur Verfügung. Deshalb können die städtischen Förderrichtlinien aufgehoben werden.
Da eine Richtlinie keine Satzung/Ordnung ist, bedarf es auch keiner „Aufhebungsrichtlinie“ und ein einfacher Sachbeschluss der StVV ist genügend. Da dieser Beschluss öffentlich ist, muss er auch nicht explizit öffentlich-bekannt gemacht werden.
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