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Beschlussvorlage - DRS. 21/053Aufstellungsbeschluss B.- Plan "Zitterling II", Orlen
öffentlich
(Vorlage freigegeben)
Beschlussvorlage
Fachbereich 2; Stadtentwicklung 2.1
Detlef Sperrer
2.1.01.61.26
Beratungsfolge
Der räumliche Geltungsbereich wird im Einzelnen wie folgt begrenzt:
Es handelt sich um landwirtschaftliche Flächen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke (Anlage 1): Gemarkung Orlen Flur 3 Flurstücke 7/6 tlw.; 7/8 tlw.; 18/2; 18/8 tlw.; 20; 21 und 23 tlw. und hat eine Größe von ca. 27.265 qm. Mit dem Bebauungsplan wird folgendes Planungsziel angestrebt: Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes.
Sachverhalt: Die Stadt Taunusstein beabsichtigt, in Orlen am nördlichen Rand des Stadtteils im Zitterling Baurecht für ein Wohngebiet zu schaffen. Im Rahmen des Bodenbevorratungsprogramms konnten die Grundstücke in dem jetzt vorgeschlagenen Geltungsbereich erworben werden.
Der Aufstellungsbeschluss für den ersten Abschnitt soll gefasst werden, um die Abwicklung des Kaufvertrags und die Eigentumsumschreibung für das Flurstück 18/2 an die Stadt vollziehen zu können. Es werden Teile des Flurstücks für Erschließungsarbeiten in der Mittelgasse (Bau eines Kreisels, Kanalbau) benötigt. Der Verkäufer verzichtet auf einen Baulandanspruch.
Der Stadtteil Orlen ist in den letzten Jahren nur gering gewachsen, die Nachfrage nach Bauplätzen ist jedoch auch hier vorhanden.
In dem zur Genehmigung beim Regierungspräsidium eingereichten Gesamt- Flächennutzungsplan der Stadt Taunusstein wird der Bereich "Zitterling" als Wohnbauflächen W1 - Planung dargestellt. Mit der Genehmigung des GFNP wird im April 2021 gerechnet.
Anlagen
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