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Beschlussvorlage - DRS. 21/034Brunnenplatz Seitzenhahn; Umgestaltung Sitzplatz Eltviller Straße/ Brunnenstraße in Taunusstein
öffentlich
(Vorlage freigegeben)
Beschlussvorlage
Fachbereich 2; Infrastrukturmanagement 2.3
Nico Frenzl
Fachbereich 3; Finanzmanagement 3.3; Fachbereich 3; Revision und Controlling 3.4
2.12.3.01
Beratungsfolge
Die Stadt Taunusstein beabsichtigt die Umgestaltung des Sitzplatzes Eltviller Straße/ Brunnenstraße in Seitzenhahn. Dieser Bereich wird landläufig auch als „Brunnenplatz Seitzenhahn“ bezeichnet. Derzeit besteht der Brunnenplatz aus einer Treppenanlage aus Waschbetonstufen und einer platzähnlichen Aufweitung zwischen den beiden Treppenläufen. Insgesamt ist die Anlage in einem schlechten baulichen Zustand und bedarf einer baulichen Instandsetzung. Die Neugestaltung sieht neben der Instandsetzung eine Aufwertung der Anlage insgesamt vor. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden die defekten Betonstufen ersetzt. Die grundlegende Aufteilung der Anlage mit zwei Treppenläufen bleibt auch bei der Neugestaltung bestehen. Der Belag des Platzes wird neu gepflastert und mit einer Liegebank aus Holz ergänzt. Die Böschung wird mit Gabionen, die gleichzeitig als informelle Sitzmöglichkeiten dienen, abgestützt. Bodenleuchten dienen der Akzentuierung und der Verbesserung des Sicherheitsgefühls. Die Bruttokosten betragen gem. Schätzung 105.000,- Euro. Vom Planer angedacht wurde eine mögliche Ergänzung der Anlage mit einem Kunstobjekt. Das Kunstobjekt ist nicht Bestandteil der Kostenschätzung. Der Planer sieht die Neugestaltung als Anbindung an das überörtliche Wanderwegenetz und als weiteren Informationspunkt über historische Energiegewinnung und der damit verbundenen Prägung der Landschaft (bspw. Köhlereien im Wald). So wäre auch denkbar, die Aussicht auf den am Horizont erkennbaren Windpark Heidenrod und der damit verbundenen Energiegewinnung, mit Informationstafeln (bspw. über die aktuell im Windpark erzeugten Energie) zu ergänzen. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2021 wurde eine Sperre der Mittel beschlossen, die der Ortsbeirat und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr im Rahmen der jeweiligen Beschlussfassung aufheben muss.
Anlagen
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