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30.05.2017 - 3.1.5 Auskunftserteilung durch städtische Bedienstete...TOP:
Ö 3.1.5
Gremium:
Datum:
Di, 30.05.2017
Status:
öffentlich
(Sitzungsgeld freigegeben)
Uhrzeit:
19:45
Anlass:
öffentliche Sitzung
Beratung:
öffentlich
Vorlageart:
Verwaltungsmitteilungen
Federführend:
Fachbereich 3; Fachbereichsleitung - Verwaltungssteuerung
Bearbeiter:
Gonda Schwob
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Die direkte Kontaktaufnahme gegenüber städtischen Bediensteten durch Taunussteiner Mandatsträger führt immer wieder zu Irritationen bzw. zu Unsicherheiten sowohl bei den Mandatsträgern als auch bei den städtischen Bediensteten.
Aus diesem Grunde sei nachfolgende Klarstellung erlaubt!
Grundsätzlich ist der Bürgermeister gegenüber den Mandatsträgern derjenige, der auf Anfragen etc. aus der Politik reagiert und Auskünfte erteilt.
Im Rahmen der laufenden Geschäfte ist es selbstverständlich möglich und zulässig, dass sich die Mandatsträger direkt mit den jeweiligen Fachbereichsleitungen bzw. der Betriebsleitung der Stadtwerke Taunusstein in Verbindung setzen.
Eine darüber hinausgehende Kontaktaufnahme auf die Ebene der Abteilungsleitung bzw. auf die der Sachbearbeitung ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Bürgermeisters bzw. der Fachbereichsleitung/Betriebsleitung zulässig.
Die direkte Kontaktaufnahme in die Verwaltung steht also jedem Mandatsträger offen, kleinere Anfragen können so über den kurzen Dienstweg erledigt werden.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung dieser Regelung. Denn dadurch werden Irritationen auf beiden Seiten vermieden.
Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis. |