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07.09.2021 - 6.1.1 Stellungnahme zum Antrag Veröffentlichung von H...TOP:
Ö 6.1.1
Datum:
Di, 07.09.2021
Status:
öffentlich
(Sitzungsgeld freigegeben)
Uhrzeit:
19:07
Anlass:
öffentliche Sitzung
Beratung:
öffentlich
Vorlageart:
Verwaltungsmitteilungen
Federführend:
Fachbereich 3; Gleichstellung und Bildung 3.5
Bearbeiter:
Andrea Gross
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät Hilfesuchende seit März 2013 zu allen Formen von Gewalt – rund um die Uhr, kostenfrei, anonym, mehrsprachig und barrierefrei. Es ist ein Unterstützungsangebot für Frauen, die von jeglicher Art Gewalt betroffen sind und übt eine Art Lotsenfunktion aus, indem neben der ersten Hilfe bei der Kontaktaufnahme auf bereits bestehende Angebote in der Umgebung der Hilfesuchenden hingewiesen werden kann. Grundlage dafür ist das deutsche Hilfetelefongesetz. Dieses wurde, ausgehend von der Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, als Maßnahme beschlossen. Übertragen wurde die Aufgabe des Hilfetelefongesetzes dem Bundesamt für Familie und zivilrechtliche Aufgaben und steht unter der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Information der Öffentlichkeit über das Hilfetelefon als Beratungsangebot mit den Materialien aus dem Konzept des Bundes ist nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Frauenbeauftragten der Stadt Taunusstein. Die Bürgerinnen und Bürger Taunussteins werden seit Kampagnenstart regelmäßig vom Büro der Frauenbeauftragen auf unterschiedlichen Ebenen informiert:
Weiterhin hat sich das Büro der Frauenbeauftragten auch an der zusätzlichen Kampagne „Wir brechen das Schweigen“ im Jahr 2020 durch das Veröffentlichen von einem Werbefilm bzw. dessen Verlinkung auf der Homepage und der Verteilung weiterer Materialien an -in der Coronazeit- öffentlich zugänglichen städtische Einrichtungen beteiligt. Zusätzlich wurden in diesem Zusammenhang auf der Homepage und den Sozialen Medien wie Facebook und Instagram Bilder von Mitarbeiterinnen der Stadt mit der Nummer des Hilfetelefons veröffentlicht. Im Rahmen der Aktion „Stärker als Gewalt“ gibt es zu Zeiten der Corona Krise ergänzende Informationen aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf der Homepage der Stadt Taunusstein: „Die aktuelle Coronavirus-Pandemie schränkt unser aller Leben ein. Sie stellt Familien und Partnerschaften vor große Herausforderungen und kann das Risiko für häusliche Gewalt erhöhen. Daher wurden aktuelle Beiträge für Hilfe in der Corona-Krise zum Thema „Häusliche Gewalt“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf www.stärker-als-gewalt.de bereitgestellt:“
Die nebenan.de Stiftung (www.tagdernachbarn.de/de/tipps/was-tun-wenn-das-zuhause-nicht-sicher-ist) veröffentlicht in diesem Zusammenhang eine Auflistung vieler Hilfe-Hotlines. All diese Informationen sind auf der Homepage der Stadt Taunusstein Frauen | Stadt Taunusstein zu finden. Weiterhin sind dort die Kontaktdaten der Frauenbeauftragten hinterlegt, die im Bedarf erforderliche Kontakte herstellen kann. Auch steht bereits auf der Homepage der Stadt Taunusstein, wo von Gewalt betroffene Männer Hilfe finden können. Diese Kontaktnummer für von Gewalt betroffener Männer wird zusammen mit der Nummer für das Hilfetelefon für von Gewalt betroffener Frauen künftig in den Stadtnachrichten regelmäßig erscheinen. Durch die aktive Veröffentlichung und Verteilung der Materialien sowie der Teilnahme an den Kampagnen des Bundes, die zunächst die Bekanntmachung der Hilfsangebote zum Ziel haben, beteiligt sich das Büro der Frauenbeauftragten kontinuierlich an der Umsetzung des immer besser werdenden Konzeptes des Bundes. Bestehende Angebote werden regelmäßig umgesetzt, neue Angebote werden umgehend aufgegriffen und möglichst implementiert. Daher erscheint ein separates Konzept für Taunusstein zur Veröffentlichung der Hilfetelefonnummern im Moment nicht erforderlich, weil das Büro der Frauenbeauftragten sich kontinuierlich an den Neuerungen und Kampagnen des Bundesministeriums orientiert.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |