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31.08.2021 - 6.1.6 Stellungnahme zum Beschlussauszug aus der Sitzu...TOP:
Ö 6.1.6
Gremium:
Datum:
Di, 31.08.2021
Status:
öffentlich
(Sitzung abgeschlossen)
Uhrzeit:
18:48
Anlass:
öffentliche Sitzung
Beratung:
öffentlich
Vorlageart:
Verwaltungsmitteilungen
Federführend:
Fachbereich 2; Infrastrukturmanagement 2.3
Bearbeiter:
Lars Platen
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Top 6.2 Prüfung und Markierung von Parkflächen zur Freihaltung von Fußwegen; Antrag von StV. Jens Stephan - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Anfrage:
Herr Stephan begründet seinen Antrag. Auch an dieser Stelle wird vor dem Hintergrund möglicher alternativer Parkplätze angeregt diskutiert.
Ortsvorsteherin Hanika stellt zur Abstimmung:
Antrag / Beschluss: 1. Der Magistrat wird gebeten die Ausweisung von Parkflächen im Ortsteil Taunusstein Hahn entlang der Aarstraße hinsichtlich der gefahrlosen Begehung von Fußgängern zu prüfen und kritsche Stellen zu erkennen. 2. Der Magistrat wird gebeten für eine Markierung von Parkflächen zu sorgen, die die Freihaltung der Fußwege für die Fußgänger entlang der Aarstraße sicherstellt. 3. Der Ortsbeirat bittet um einen entsprechenden Bericht hinsichtlich der Ergebnisse aus 1) und 2).
Begründung: Halte- und Parkmöglichkeiten entlang der Aarstraße sind nur begrenzt vorhanden. Der direkte Halt bzw. der Zugang zu Geschäften die sich an der Aaarstraße befinden, ist für Fahrzeugführer (insbesondere zum Zweck der Abholung etc.) nur begrenzt möglich. Die Größen der heutigen PKWs überschreiten häufig die ursprünglich geplanten Parkfläche. Im Ergebnis sind Fahrzeugführer dazu angehalten beim Halten und Parken sicherzustellen, dass Fußgänger nicht behindert werden. In der Praxis zeigt sich, dass die Gefährdung von Fußgängern insbesondere mit Kindern, Kinderwagen u.ä. auf dem Fußwegen entlang der Aarstraße überaus gefährdet sind. Dies ist zum einen durch das hohe Verkehrsaufkommen begründet. Zum anderen aber auch dadurch, dass die haltenden und parkenden Fahrzeuge den Fußweg versperren und Fußgänger nur auf die Fahrbahn ausweichen können. Überaus hilfreich ist es, vorhandene Parkflächen so zu markieren, dass den Fahrzeugführern aufgezeigt wird, wo und wie ein Fahrzeug abgestellt werden kann und wo dies nicht erfolgen darf (Sperrlinien, Sperrflächen). Ein deutlich besonneneres Verhalten wird überall dort deutlich, wo eine klare Kennzeichnung vorhanden ist. In der Anlage werden Beispiel dargestellt, wie trotz des engen Parkraums ein überaus achtsames Parken und eben ein eher rücksichtsloses Parken durchgeführt wird. Die Beispiele lassen sich für diesen und andere Orte entlang der Aarstraße beliebig aufzeigen.
Antwort: Entlang der Aarstraße befinden sich sehr viele Ein- und Ausfahrten. Sie wurden alle entsprechend den jeweils gültigen Regelwerken hergestellt. Es ist grundsätzlich nicht möglich alle Gefahren, die diese Bereiche bergen, auszuschließen.
Bei der Besichtigung durch Mitarbeiter der Verwaltung fiel insbesondere der Bereich der Aarstraße zwischen der Bahnhofstraße und Scheidertalstraße auf. Dort wird in einigen Bereichen senkrecht zur Fahrbahn geparkt, obwohl der Platz auf dem Privatgrundstück dafür nicht ausreichend ist. Einige Verkehrsteilnehmer parken sogar mit dem gesamten Fahrzeug auf dem Gehweg.
Bei Bereichen, an denen die Abgrenzung zwischen Gehweg und befahrbaren privaten Grundstücken nicht eindeutig durch bauliche Abgrenzungen wie z.B. Tiefbord oder unterschiedliches Pflaster erkennbar sind wird eine zusätzliche Bodenmarkierung (durchgezogenen weißen Strich) entlang der Grundstücksgrenze aufgebracht.
Die Ordnungsbehörde ist informiert die Aarstraße in Hahn regelmäßig zu bestreifen.
Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.
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