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24.06.2021 - 3.8.7 Lenkungsgruppe; Entsendung in die LenkungsgruppeTOP:
Ö 3.8.7
Gremium:
Datum:
Do, 24.06.2021
Status:
gemischt
(Sitzungsgeld freigegeben)
Uhrzeit:
19:15
Anlass:
öffentliche Sitzung
Beratung:
öffentlich
Vorlageart:
Beschlussvorlage
Federführend:
Fachbereich 3; Verwaltungsmanagement 3.1
Bearbeiter:
Emine Koncaoglu
Beschluss:
ungeändert beschlossen
Stadtverordnetenvorsteher Wittmeyer teilt mit, dass die Mitglieder im Benennungsverfahren (analog § 62 Abs. 2 HGO) benannt werden können.
Er weist darauf hin, dass, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden kann (§ 55 Abs. 3 HGO).
Hiergegen erfolgt keine Widerrede.
Stadtverordnetenvorsteher Wittmeyer stellt zur Abstimmung:
Beschluss:
Stadtverordnetenvorsteher Wittmeyer weist darauf hin, dass nach § 55 Abs. 6 HGO jede/r Stadtverordnete gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei ihm erheben kann.
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