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24.06.2021 - 3.16 Radweg Niederlibbach Orlen / Anschluss OT Oberl...TOP:
Ö 3.16
Gremium:
Datum:
Do, 24.06.2021
Status:
gemischt
(Sitzungsgeld freigegeben)
Uhrzeit:
19:15
Anlass:
öffentliche Sitzung
Beratung:
öffentlich
Vorlageart:
Beschlussvorlage
Federführend:
Fachbereich 2; Infrastrukturmanagement 2.3
Bearbeiter:
Alper Taskesen
Beschluss:
geändert beschlossen
Stadtverordneter Grundstein stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Der Beschlussvorschlag wird um folgende Ziffer 2. ergänzt: „2. Der Magistrat wird gebeten a) Der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen - Welche Fördermittel für den Radweg Niederlibbach-Orlen beantragt waren und jetzt nicht bewilligt wurden, - Wie die ausgefallenen Fördermittel im Haushalt durch Eigenmittel ausgeglichen werden, - Welche Fördermittel in der mittelfristigen Finanzplanung für Radwege eingeplant sind, - Welche Auswirkungen nicht bewilligte Fördermittel auf die Umsetzung des Radwegekonzeptes haben und - Welche Fördervoraussetzungen derzeit in den Förderrichtlinien für Radwege gefordert werden und b) Mit Umsetzung der kommunalen Spitzenverbände beim Hess. Verkehrsministerium eine den konkreten Verhältnissen der Kommunen vor Ort Rechnung tragende realitätsbezogenen Änderung der Förderrichtlinien für Radwege zu fordern.
Stadtverodneter Stephan stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Ergänzungsantrag wird in den SUM überwiesen
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Stadtverordnetenvorsteher Wittmeyer stellt zunächst den Geschäftsordnungsantrag des Stadtverordneten Stephan zur Abstimmung:
-abgelehnt-
Sodann stellt er den Ergänzungsantrag des Stadtverordneten Grundstein zur Abstimmung:
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird um folgende Ziffer 2. ergänzt: „2. Der Magistrat wird gebeten c) Der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen - Welche Fördermittel für den Radweg Niederlibbach-Orlen beantragt waren und jetzt nicht bewilligt wurden, - Wie die ausgefallenen Fördermittel im Haushalt durch Eigenmittel ausgeglichen werden, - Welche Fördermittel in der mittelfristigen Finanzplanung für Radwege eingeplant sind, - Welche Auswirkungen nicht bewilligte Fördermittel auf die Umsetzung des Radwegekonzeptes haben und - Welche Fördervoraussetzungen derzeit in den Förderrichtlinien für Radwege gefordert werden und d) Mit Umsetzung der kommunalen Spitzenverbände beim Hess. Verkehrsministerium eine den konkreten Verhältnissen der Kommunen vor Ort Rechnung tragende realitätsbezogenen Änderung der Förderrichtlinien für Radwege zu fordern.
Danach stellt er fest:
Die Maßnahme „Radweg Niederlibbach-Orlen“ in Taunusstein mit Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 528.000 € brutto wird auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung umgesetzt.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis. |